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   OLG Rostock, 24.09.2001 - 3 U 144/00   

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OLG Rostock, 24.09.2001 - 3 U 144/00 (https://dejure.org/2001,51391)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.09.2001 - 3 U 144/00 (https://dejure.org/2001,51391)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. September 2001 - 3 U 144/00 (https://dejure.org/2001,51391)
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  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    Für den hier gegebenen Fall der vollständigen Abweisung einer Stufenklage durch das erstinstanzliche Gericht ist anerkannt, dass das Berufungsgericht bei Bejahung des Anspruchs auf Auskunft den Rechtsstreit zur Entscheidung über die Folgestufen an die erste Instanz in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zurückverweisen darf, um den Parteien nicht eine Tatsacheninstanz zu nehmen (BGH NJW 1985, 862; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteile vom 9. Oktober 2007 - 3 U 48/06 - 13. April 2004 - 3 U 19/02 - 16. Oktober 2001 - 3 U 144/00 - Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 538 Rn. 48).
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